Baufinanzierungslösungen für Anschlussfinanzierer
Baufinanzierungslösungen für Anschlussfinanzierer
Anschlussfinanzierung – Wir finden den richtigen Weg für Sie
Zuerst raten wir den Eheleuten Groß dazu, sich rechtzeitig am Markt zu orientieren und zu vergleichen. Meist stehen zum Ablauf der Zinsbindung noch Restschulden beim Darlehen aus, die nicht in einer Summe aus Eigenmitteln zurückbezahlt werden können.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung: Die sogenannte Prolongation und die Umschuldung der Baufinanzierung. Eine Sonderform der Anschlussfinanzierung ist das Forward-Darlehen, bei dem Sie bereits bis zu 60 Monaten vor Ablauf Ihrer aktuell laufenden Zinsbindung den Zinssatz sichern können. Wir beraten Sie bei der richtigen Auswahl und zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Die Varianten einer Anschlussfinanzierung kurz erklärt:
Bei dieser Art der Anschlussfinanzierung unterbreitet die Bank, bei der die Eheleute Groß bis jetzt ihren Immobilienkredit laufen haben, circa drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Angebot. Für den Kunden eine einfache Sache: In der Regel genügt es, auf dem Angebot entweder fünf oder zehn Jahre Zinsbindungsfrist auszuwählen. Diese beiden Zeitspannen bietet die Bank meist zur Auswahl an. Nach der Unterzeichnung läuft das Darlehen dann zum neuen Zinssatz weiter. Herr Groß ist begeistert. Doch wir klären ihn auf: Was sich unkompliziert anhört, entpuppt sich in den allermeisten Fällen nicht als besonders günstig. Aus diesem Grund ist der Vergleich mit Angeboten anderen Banken fast schon ein Muss. Das Sparpotenzial kann enorm sein!
Bei einer Umschuldung schließen Anna und Rainer Groß, beziehungsweise Sie als Kunde, einen Darlehensvertrag bei einer neuen Bank ab. Dieser neue Darlehensgeber möchte natürlich auch die Immobilie als Sicherheit hinterlegt haben, daher werden einfach und unkompliziert die bestehenden Grundschulden übertragen. Die Banken wickeln die Darlehensablösung untereinander ab. Mit Unterzeichnung des neuen Darlehensvertrages unterschreiben Sie eine Ablösevollmacht. Damit bevollmächtigen Sie die neue Bank, die Ablösesumme des Darlehens zum Zinsbindungsablauf bei Ihrer bisherigen Bank zu erfragen. Diese teilt daraufhin die Höhe der Restschuld mit und diese Summe wird zum vereinbarten Termin überwiesen. Ihre bisherige Bank gibt anschließend die Übertragung der Grundschuld über einen Notar in Auftrag. Hier fallen nur wenige hundert Euro an Gebühren an – viel weniger, als Sie seinerzeit für die Bestellung der neuen Grundschuld bezahlt haben. Deshalb lohnt sich für Sie ein Vergleich: Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen und Sie können schon bei einem geringfügig besseren Zinssatz gegenüber dem Angebot Ihrer bisherigen Bank sparen.
Insbesondere in einer niedrigen Zinsphase bietet es sich an, Ihre Anschlussfinanzierung in Form eines Forward-Darlehens abzuschließen – und das bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer momentan laufenden Baufinanzierung. Sie sichern sich somit heute bereits den fixen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung und schließen das Risiko zukünftig steigender Zinsen aus. So können Sie beruhigt nach vorne schauen und erhalten Planungssicherheit.
Die Eheleute Groß interessieren sich für ein Forward-Darlehen. Schöngart, Schürle & Rill zeigt die Besonderheiten auf und berät hinsichtlich wichtiger Eigenschaften.
Für jeden Monat bis zum Ablauf der derzeitig vereinbarten Zinsbindung fällt ein geringfügiger Zinsaufschlag an. Deshalb liegt der Zinssatz, den Sie sich sichern können, im Vergleich zu den aktuellen Konditionen etwas höher. Es gilt der Grundsatz: Je länger die Forward-Periode, beziehungsweise die Vorlaufzeit ist, desto größer ist die Differenz beim Zinssatz.
Wichtig: Ein Forward-Darlehen muss auch dann abgenommen werden, wenn die Zinssätze niedriger sind als beim Abschluss!
Rainer Groß möchte von uns wissen, warum Banken Forward-Darlehen vergeben und was deren Funktion genau ist. Schöngart, Schürle & Rill informiert ihn umfassend über diese Art der Anschlussfinanzierung.
Bei einem Forward-Darlehen erhält der Kunde bereits zu dem Zeitpunkt, an dem sich seine Immobilienfinanzierung noch etliche Jahre in der Zinsbindung befindet, die Möglichkeit, sich die aktuellen, günstigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
Eine reguläre Anschlussfinanzierung könnte Rainer Groß frühestens 6 bis 12 Monate vor Ablauf der derzeitigen Zinsbindung abschließen. Je nach Kreditinstitut fallen in diesem Zeitraum Kosten für den Bereitstellungszins an, einige Anbieter verzichten allerdings auch darauf. Länger als 6 oder maximal 12 Monate im Vorhinein kann er seine Anschlussfinanzierung mit einem normalen Darlehen also nicht planen. Anders sieht es eben beim Forward-Darlehen aus. Hiermit kann Rainer Groß bereits fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung die heute aktuellen Marktzinsen für die Zukunft festschreiben. Die fünf Jahre zwischen dem Abschluss des Vertrages für die Anschlussfinanzierung und der tatsächlichen Auszahlung der Kreditsumme nennen Experten Forward-Periode. Der Zinssatz für die Anschlussfinanzierung liegt bei einem Forward-Darlehen auf dem Niveau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hinzu kommt ein von der Länge dieser Vorlaufzeit abhängiger Zinsaufschlag durch das Kreditinstitut. Dabei liegt der Gedanke der Fairness zugrunde, denn sollten die Marktzinsen steigen, entgehen der kreditgebenden Bank durch das günstige Forward-Darlehen ein Teil der möglichen, zu erzielenden Renditen. Im Gegenzug erhält Rainer Groß als Kunde günstige Konditionen und eine hohe Planungssicherheit bis weit in die Zukunft. Außer der Besonderheit der vorzeitigen Festlegung der Zinsen und der weit in Zukunft liegenden Auszahlung der Darlehenssumme, handelt es sich bei einem Forward-Darlehen ansonsten um ein normales Annuitätendarlehen.
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Im persönlichen Gespräch nehmen wir die Daten Ihrer bestehenden Darlehen auf und berechnen mit einer speziellen Software verlässlich die Restschuld zum Ablösezeitpunkt. Insbesondere bei Forward-Darlehen muss diese Berechnung äußerst detailliert erfolgen, weil der Zeitpunkt hin zur Auszahlung bis zu 60 Monate betragen kann und Faktoren wie geplante Sondertilgungen und ein eventueller Tilgungssatzwechsel die Restschuld entsprechend beeinflussen.
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen für die Beantragung nötig sind und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beschaffung von Objektunterlagen. Zum Beispiel haben wir die Möglichkeit, für Sie einen aktuellen Grundbuchauszug über das elektronische Grundbuchverfahren anzufordern und übernehmen in diesem Zuge auch die Gebühr. Sie unterschreiben nur eine Vollmacht, den Rest übernehmen wir. Sollten Sie nicht alle Objektunterlagen, wie Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitt) oder Lageplan auffinden können, greifen wir auch hier unter die Arme und gehen auf das zuständige Bauamt zu.
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Bewertungen für Schöngart & Schürle Baufinanzierungen – KennstDuEinen.de